Thursday, February 05, 2009

Damit auch...

... auf "am römsten" die Geschichte offiziell durch ist, hier der Inhalt der "Nota" des Päpstlichen Staatssekretariats vom 04.02.2009 in der deutschen Übersetzung:
    Nach den Reaktionen auf das jüngste Dekret der Bischofskongregation, mit dem die Exkommunikation von vier Bischöfen der "Pius-Bruderschaft" aufgehoben wird, und im Hinblick auf die Erklärungen des Bischofs Richard Williamson, der die Shoah leugnet oder verharmlost, ist es notwendig, einige Aspekte dieser Angelegenheit zu klären.

    1. Zurücknahme der Exkommunikation
    Wie schon zuvor mitgeteilt, war das Dekret der Bischofskongregation mit Datum vom 21. Jänner 2009 ein Schritt, mit dem der Papst gütlich auf die wiederholten Bitten von Seiten des Generalsuperiors der "Pius-Bruderschaft" geantwortet hat. Seine Heiligkeit wollte ein Hindernis beseitigen, das der Öffnung einer Tür zum Dialog entgegenstand. Er erwartet sich jetzt, dass die vier Bischöfe in völliger Übereinstimmung mit Lehre und Disziplin der katholischen Kirche eine ebensolche Bereitschaft zum Ausdruck bringen. Die überaus schwere Strafe der Exkommunikation "latae sententiae" (als Tatstrafe), die sich die genannten Bischöfen am 20. Juni 1988 zugezogen hatten und die am 1. Juli des gleichen Jahres formell erklärt wurde, war eine Konsequenz ihrer illegitimen Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre. Die Aufhebung dieser Exkommunikation hat die vier Bischöfe von einer sehr schweren kanonischen Strafe befreit, aber sie hat die rechtliche Situation der "Pius-Bruderschaft" nicht geändert, die derzeit keinerlei kanonische Anerkennung in der katholischer Kirche genießt. Auch die vier Bischöfe haben - wenngleich die Exkommunikation aufgehoben ist - keine kanonische Funktion in der Kirche; sie können in der Kirche erlaubterweise kein Amt ausüben.

    2. Tradition, Lehre und Zweites Vatikanisches Konzil
    Für eine künftige Anerkennung der "Pius-Bruderschaft" ist die volle Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul I., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. unverzichtbare Voraussetzung. Wie im Dekret vom 21. Jänner 2009 bekräftigt, ist der Heilige Stuhl bereit, mit den Betroffenen auf geeignete Weise die noch offenen Fragen zu vertiefen, um so zu einer vollen und zufriedenstellenden Lösung der Probleme zu kommen, die zu diesem schmerzlichen Bruch geführt haben.

    3. Erklärungen über die Shoah
    Die Positionen von Bischof Williamson über die Shoah sind absolut inakzeptabel und werden vom Heiligen Vater entschieden zurückgewiesen, wie er selbst am 28. Jänner bemerkte, als er mit Bezug auf jenen grausamen Völkermord seine volle und unerschütterliche Solidarität mit unseren Brüdern betonte, denen der Erste Bund galt. Er bekräftigte, dass die Erinnerung an diesen schrecklichen Völkermord die "Menschheit dazu führen muss, über die unabsehbare Macht des Bösen zu reflektieren, wenn es das Herz des Menschen erobert". Dabei fügte er hinzu, die Shoah bleibe "für alle eine Mahnung gegen das Vergessen, die Leugnung und den Reduktionismus, denn die Gewalt gegen einen einzelnen Menschen ist Gewalt gegen alle".
    Um eine Zulassung zu bischöflichen Funktionen in der Kirche zu erhalten, muss Bischof Williamson sich absolut unmissverständlich und öffentlich von seinen Aussagen zur Shoah distanzieren. Sie waren dem Heiligen Vater im Augenblick der Rücknahme der Exkommunikation nicht bekannt.
    Der Heilige Vater bittet um die Begleitung durch das Gebet der Gläubigen, damit der Herr den Weg der Kirche erleuchte. Möge der Einsatz der Hirten und aller Gläubigen wachsen, den Nachfolger des Apostels Petrus in seiner heiklen und schwierigen Mission als "Wahrer der Einheit" in der Kirche zu unterstützen.
Hier - für die ganz Zweifelsstarken - der Link zum italienischen Original auf der Vatikan-Seite.

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