Wednesday, February 24, 2010

Jetzt kommen sie alle aus den Löchern gekrochen...

Bei kath.net gefunden:
    Strafanzeige gegen Zollitsch und Lehmann

    Berlin (kath.net/KNA)
    Im Streit um die Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen hat der Anwalt eines möglichen Opfers Strafanzeige gegen Erzbischof Robert Zollitsch und seinen Vorgänger im Amt des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, gestellt. Das meldete die «Bild»-Zeitung am Mittwoch in ihrer online-Ausgabe.

    Die Staatsanwaltscaft solle ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung einleiten, so der Jurist aus Marktheidenfeld in Bayern. «Es besteht der Verdacht, dass die Verbrechen bis in die jüngste Zeit vertuscht und die Täter von einer Pfarrei in die andere versetzt wurden, um sich weiter an Jugendlichen zu vergehen», zitiert die Zeitung den Anwalt Christian Sailer.

    Sailer tritt seit Jahren als Rechtsvertreter und Sprachrohr für die umstrittene Glaubensgemeinschaft «Universelles Leben» auf, die ihren Schwerpunkt in Unterfranken hat. Sie hatte vor kurzem auch gegen die katholische Kirche geklagt und ihr untersagen lassen wollen, sich christlich zu nennen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg scheiterte jedoch.
"... und die Täter von einer Pfarrei in die andere versetzt wurden, um sich weiter an Jugendlichen zu vergehen." Gaaaaaaanz genau, lieber Herr Anwalt: Sowohl Kardinal Lehmann als auch Erzbischof Zollitsch bekamen regelmäig ein einem weiß-gelben Briefumschlag per Post die kircheninterne Gazette "Mißbrauch aktuell" zugeschickt, rieben sich nach der Lektüre grinsend die Hände, meldeten sich telefonisch bei den Tätern, boten eine Versetzung an und machten gleichzeitig klar, daß die Versetzung in eine andere Pfarre nur unter der Bedingungn stattfinden wird, daß die Herren sich weiterhin an Jugendlichen vergehen.

Hmm... Universelles Leben... War da nicht was? Ach ja! Eine Beurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof:
    "Die Ausgestaltung des Gemeindelebens, wie sie aus der 'Gemeindeordnung' des 'Universellen Lebens' hervorgeht, darf in scharfer und überspitzter Formulierung ohne Verfassungsverstoß als totalitäre Struktur bezeichnet werden (Az. 7 CE 93.2403/M 7 E 93.1976)."
Aus der Urteilsbegründung, die sich an dieser Stelle auf das Gutachten eines Diplompsychologen beruft:
    "Ziel sei erkennbar nicht der selbständig denkende und damit mündige Mensch, sondern der, der das Denken bereits überwunden habe, der sich der Ideologie des Werkes kritiklos unterwerfe... Die Entindividualisierung wird nur als Läuterung, als bewusste Umwandlung des negativen ... deklariert. Der Mensch, der in Gott wurzele, halte sich von all den Diskussionen und Meinungen der Mitmenschen fern."
Naja, da es mit der "Die Kirche sarf sich nicht mehr christlich nennen"-Aktion ja nicht so gut geklappt hat, versucht man's jetzt natürlich auf diese Art. Das ist wahre Instrumentalisierung und Verhöhnung der Opfer.

1 comment:

Gregor said...

Ich liebe das immer, wenn es mit großem Brimborium heißt, jemand habe Strafanzeige erstattet, als ob das was ganz Gewichtiges wäre, und nun die unmittelbare Inhaftierung bevorstehe. Strafanzeige erstatten kann jeder, das ist ja nichts anderes als der formlose Hinweis an die Staatsanwaltschaft, man meine, daß eine Straftat begangen worden sei, und die Anregung, diese solle Ermittlungen aufnehmen. Die Staatsanwaltschaft unterliegt aber dem Offizialprinzip: sofern die Anzeige keine bislang unbekannten Tatsachen enthält, ändert sich dadurch die Situation ganz genau gar nicht.